Rechtswidriges Werben: Der Rest schlägt sich den Bauch voll

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Abb.: www.mezis.de mod. creative vision (1)

Stellen Sie sich vor, dass Ärzte in Deutschland einen Verein gründen, der damit werben würde, die Schweigepflicht einzuhalten. Stellen Sie sich vor, dieser Verein würde damit werben, Patienten nicht ohne Aufklärung und Dokumentation zu behandeln. Solch ein Verein würde wahrscheinlich nicht ernst genommen und stünde unter dem Verdacht, wettbewerbsrechtlich abmahnungsfähig zu sein, da das Werben mit Selbstverständlichkeiten in Deutschland eigentlich untersagt ist.


von Dr. Thomas Schlegel und Henriette Marcus

Tatsächlich gibt es seit Beginn dieses Jahres einen Verein von Ärzten, der damit wirbt, dass seine Mitglieder unbestechlich sind. "MEZIS" heißt der Verein, die Abkürzung für "Mein Essen zahl‘ ich selbst" e.V. Dieser Verein besteht nach eigenen Angaben aus Mitgliedern, die sich nicht von der Pharmaindustrie bestechen lassen. Sie lehnen die durch Pharmaunternehmen gesponserten Weiterbildungsveranstaltungen ab (inklusive des dortigen bezahlten Essens), monieren die ihr Verschreibungsverhalten beeinflussenden Anzeigen in Fachzeitschriften, verweigern Besuche von Pharmareferenten, kritisieren den von Pharmaunternehmen auf Ärzte ausgeübten Druck, bestimmte Medikamente zu verschreiben, und lehnen auch sonst die Zusammenarbeit mit der Industrie ab (siehe unter www.mezis.de).

Bald auf der Suche nach dem "MEZIS-Arzt"?

Besonders interessant sind die vielen "Services" des Vereins für seine Mitglieder sowie für Patienten. So können Patienten künftig nach einem "MEZIS-Arzt", also einem Arzt, der für sein „Essen“ selbst aufkommt, suchen (derzeit noch nicht funktionsfähig). Aber auch interessierte Ärzte, die vielleicht auch einmal Lust darauf haben, ihr Essen selbst zu zahlen, können – gegen einen "Kostenbeitrag" von 15 Euro – ein Plakat für ihr Wartezimmer erwerben, welches "… Ihren Patienten [klarmacht], dass Sie nicht käuflich sind". Auf dem Plakat sind die von MEZIS angeprangerten Praktiken der Pharmaindustrie als die eigentlichen Preistreiber der Arzneimittelausgaben subsumiert. Die "bezahlten Fortbildungen, Einladungen zu Vorträgen in große Hotels oder die bezahlten Reisen in Urlaubsdomizile" durch die Industrie lassen die Arzneimittelausgaben "ungebremst steigen". Dieses Plakat versichert den Patienten einer "MEZIS-Praxis", dass diese sich u.a. zum Ziel gesetzt hat, "Ihnen sichere und bewährte Medikamente zu empfehlen" und "Zurückhaltung in der Verordnung jüngst zugelassener Arzneimittel zu üben, über deren Risiken in den ersten Jahren ihres Gebrauchs wenig bekannt ist".

Geltendes Berufsrecht zur Maxime gemacht

Klickt man sich durch den Webauftritt von MEZIS, staunt man nicht schlecht über die Vielzahl von Selbstverständlichkeiten und offenkundigen Wissenslücken, gepaart mit einer professionellen Bedienung von Klischees. Ein Unkundiger könnte meinen, dass die Unbestechlichkeit von Ärzten ein jüngst entdecktes Phänomen sei. Tatsächlich aber findet sich seit vielen Jahren in der Berufsordnung der Ärzte ein ganzes Kapitel mit Regelungen, die die Unabhängigkeit der Ärzteschaft wahren und bei Nichtbefolgen berufsrechtliche Nachteile und Verfahren nach sich ziehen. So ist beispielsweise in § 32 Ä-BO (Hessen) nicht nur die grundsätzliche Annahme von Zuwendungen, Geschenken etc. verboten, wenn sie den Eindruck erwecken könnten, dass sie die unabhängige Entscheidung des Arztes beeinflussen können. Im Hinblick auf die Beeinflussung der Verordnung des Arztes mit ebensolchen "geldwerten Vorteilen" regelt § 34 eine Vielzahl von Zuwendungstatbeständen nicht nur dem Arzt gegenüber, sondern auch die Zuwendung an Dritte ist untersagt. § 33 regelt die Annahme von Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen, wonach die von MEZIS oben dargestellten Einladungen als berufsrechtswidrig einzustufen sind, wenn sie denn tatsächlich nicht als "geringfügig" eingestuft werden. Mit einem Satz: Das, was MEZIS fordert, steht schon immer in der Berufsordnung der Ärzte und ist geltendes Berufsrecht.

Abb.: KVB mod. creative vision

Von Menschen, die es eigentlich besser wissen müssten. Hier ein Ausschnitt aus dem Jahresbericht 2006/2007 der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - unter der Rubrik "Wege durch den Pharmadschungel".
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