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Hausarztzentrierte Versorgung: Lesen Sie hier, welche Regelungen gelten.
Die AOK Baden-Württemberg war die erste Kasse, die gemeinsam mit dem Hausärzteverband Baden-Württemberg und dem MEDI Verbund einen HzV-Vollversorgungsvertrag außerhalb des KV-Systems umgesetzt hat. Und zwar lange bevor der Gesetzgeber im § 73 b SGB V die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) verpflichtend für alle Kassen vorgeschrieben hatte. Bislang hat das Original wenig freiwillige Nachahmer auf Kassenseite gefunden, dafür war der Vorreitervertrag aus dem Südwesten umso heftigerer Kritik und Gegenwehr von vielen Seiten ausgesetzt. Die AOK Baden-Württemberg bleibt vom Erfolg ihres Hausarztvertrags überzeugt und will unabhängig von der politischen Großwetterlage weiterhin auf die HzV setzen. Darüber hinaus ist im Frühjahr das AOK-FacharztProgramm gestartet, das in enger Verzahnung mit der HzV die ambulante Versorgungsqualität weiter optimieren soll. Dr. Christopher Hermann von der AOK Baden-Württemberg erläutert, warum man an der HzV festhalten will. Weiter...
Ein Markenzeichen der hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg sind die überschaubare Vergütungsstruktur
und die einfache Abrechnung im Bierdeckelformat. Dass dies auch bei mittlerweile vier HzV-Verträgen noch funktioniert, zeigt der folgende Überblick. Weiter... Seit Einführung der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) streiten sich Politiker, Gesundheitsökonomen, Krankenkassen und Ärzte um die Frage, ob und welche Vorteile diese gegenüber Hausarztmodellen früherer Ausprägung haben. Ein wichtiges Kriterium stellt in diesem Zusammenhang die Frage nach der subjektiven Patientenzufriedenheit dar.
Weiter... eder Arzt braucht sie eine zuverlässige, schnelle und funktionierende Praxissoftware. Egal ob für Verwaltung der Patientendaten oder für die Abrechnung. Die Praxis-verwaltungssoftware (PVS) ist oftmals die Achillesferse in der Arztpraxis, denn ohne sie läuft nichts mehr. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) ist an eine obligatorische HzV-Software geknüpft, welche die Ärzte in ihr bestehendes System integrieren müssen.
Weiter... Die Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis kurz VERAH ist schon in vielen Gebieten unterwegs. Als Entlastung für jeden chronisch überlasteten Hausarzt wurde die Fortbildung für medizinische Fachangestellte (MFA) zur VERAH vom Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF) entwickelt. Weiter...
Die Vergütung im KV-System bleibt auch 2010 Dauerbaustelle. Der Euro-EBM 2009 war noch kein Jahr in Kraft, da plante die KBV bereits eine neuerliche Reform der Reform für dieses Jahr. Den zunehmenden Honorarverfall aber können die immer schneller aufeinander folgenden Vergütungsordnungen nicht aufhalten. Weiter...
Zur hausärztlichen Versorgung gehören auch die Kinder- und Jugendärzte. Mit der Einführung der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V ist das vielen erst richtig bewusst geworden. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, sind jedoch höchst unterschiedlich. Zum Beispiel in Baden-Württemberg und in Bayern.
Weiter... Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in Baden-Württemberg bietet eine einfache und attraktive Vergütungsstruktur. Dadurch verringert sich der bürokratische Aufwand in den Praxen erheblich. Und deshalb ist der Vertrag, den der Hausärzteverband und MEDI in
Baden-Württemberg vor mehr als einem Jahr mit der AOK abgeschlossen haben, auch so erfolgreich: Mehr als 3 200 Hausärzte sowie knapp 700 000 AOK-Versicherte haben sich inzwischen eingeschrieben. Weiter... Eine gewagte Tour mit vielen Umwegen: Am 16. Dezember 2009 ist es nach mühseligem Tauziehen im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) zu einem Kompromiss über die Bereinigung der Gesamtvergütung im Zusammenhang mit den Selektivverträgen nach § 73 b (Hausarztzentrierte Versorgung), § 73 c (besondere ambulante Versorgung) und § 140 (Integrierte Versorgung) gekommen. Weiter...
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